
Vorsorgeuntersuchungen
Hebammen sind berechtigt, die Vorsorgeuntersuchungen bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft durchzuführen. Dies kann auch im Wechsel mit der ärztlichen Betreuung erfolgen. Die Vorsorge umfasst alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, wie die Kontrolle des Blutdruckes, Urinuntersuchungen, Blutentnahmen, Ertasten von Wachstum und Lage des Kindes, Hören der kindlichen Herztöne, ggf. auch mittels CTG u.a. Lediglich für die vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen bzw. bei Auffälligkeiten werden wir Sie an eine GynäkologIn verweisen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine optimale und individuelle Betreuung zu bieten.
Diese Leistungen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.